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BAGS – Kollektivvertrag

Gemeinsam mit Arbeitsrechtexperten, Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi (siehe Unternehmen - Partner) bietet easycon ein umfassendes Beratungspaket zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Kollektivvertrags für Sozialeinrichtungen an.

Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages (1.5.2006) wurden bei zahlreichen sozialen Organisationen der BAGS zur Zufriedenheit der Mitarbeiter und der Geschäftsführung implementiert.
Bei der Umsetzung vom BAGS Kollektivvertrag müssen folgende Kriterien unbedingt berücksichtigt werden:
- pädagogische Sinnhaftigkeit (z.B. Dienstplangestaltung)
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Arbeitsrecht und
- Wirtschaftlichkeit (Finanzierbarkeit).

Die wesentlichen Herausforderungen liegen in der Gestaltung des Dienstplanes und der Entlohnung (Konzept einer sinnvollen & arbeitsrechtlich richtigen Einstufungslogik, Zuschläge, Arbeitsbereitschaft, etc.).