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BAGS Kollektivvertrag
Gemeinsam mit Arbeitsrechtexperten, Rechtsanwalt
Mag. Harald Rossi (siehe Unternehmen - Partner) bietet easycon
ein umfassendes Beratungspaket zu rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen des Kollektivvertrags für Sozialeinrichtungen an.
Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages (1.5.2006)
wurden bei zahlreichen sozialen Organisationen der BAGS zur
Zufriedenheit der Mitarbeiter und der Geschäftsführung
implementiert.
Bei der Umsetzung vom BAGS Kollektivvertrag müssen folgende
Kriterien unbedingt berücksichtigt werden:
- pädagogische Sinnhaftigkeit (z.B. Dienstplangestaltung)
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Arbeitsrecht und
- Wirtschaftlichkeit (Finanzierbarkeit).
Die wesentlichen Herausforderungen liegen in der Gestaltung
des Dienstplanes und der Entlohnung (Konzept einer sinnvollen
& arbeitsrechtlich richtigen Einstufungslogik, Zuschläge,
Arbeitsbereitschaft, etc.).
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